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Ja. Jeder Privat- und Geschäftskunde erhält eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die steuerlich geltend gemacht werden kann.
Uns ist das Thema faire Vergütung sehr wichtig. Als Mitglied der Innung für Gebäudereiniger halten wir uns an den Lohntarifvertrag und zahlen unseren Mitarbeiter den entsprechenden Tariflohn gemäß der jeweiligen Lohngruppen-Einstufung.
Zur Fensterreinigung gehört, sofern nicht anders vereinbart, die Glasreinigung inklusive Falze/Fugen, Rahmen und Fensterbänke innen und außen.
Normalerweise gilt zwar die Außenfensterbank als Bestandteil der Fassade und wird daher bei einer Fassadenreinigung mit gereinigt. In der Praxis wird jedoch die Reinigung der Außenfensterbänke i.d.R. mit übernommen.
Hier können wir Sie beruhigen. Unser Mitarbeiter sind bei der BG Bau gegen Arbeitsunfälle versichert. Für Schäden, die unsere Mitarbeiter beim Kunden verursachen, greift unsere Betriebshaftpflichtversicherung.
Grundsätzlich kommen dieselben Mitarbeiter. Im Krankheitsfall bzw. bei Urlaub wird entsprechend umgeplant, so dass es auch vorkommen kann, dass neue Mitarbeiter vor Ort sind.
Sollten wir bei Kunden über einen längeren Zeitraum nicht Reinigen können, wird die vereinbarte monatliche Pauschal entsprechend angepasst.
Je nachdem, welche Konditionen vereinbart wurden, zahlen unseren Kunden nur die tatsächlich geleisteten Stunden bzw. den vorher vereinbarten Pauschalbetrag. Fragen Sie uns gerne nach einem Angebot.
Wir bringen sämtliches für die Reinigung benötigtes Equipment selbst mit.
Wir benötigen nur Strom und Wasser, welches kundenseitig bereitgestellt wird.
Nein, nicht unbedingt. Sie können unsere Mitarbeiter alleine lassen oder bleiben vor Ort. Das entscheiden Sie, wie es Ihnen recht ist.
Wir bieten folgende Bezahlarten an: